Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen im Rahmen von Lieferungen an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB
1. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten und darf innerhalb dieser Zeit nicht veräußert werden. Der Verbraucher ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie sonstige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
2. Gesetzliche Regelungen
Im Übrigen gelten die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Lieferbedingungen im Rahmen von Lieferungen an Unternehmer l.S.d. § 14 BGB
1. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Standort der Lieferfirma. Der Versand erfolgt innerhalb von ein bis zwei Tagen – sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Sollte eine zweite Lieferung notwendig werden, da bei der ersten Lieferung der Kunde nicht angetroffen wurde, fallen sämtliche Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
2. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten und darf innerhalb dieser Zeit weder veräußert noch verpfändet werden.
3. Lieferfristen
Die angegebene Lieferzeit wird nach bestem Bemühen eingehalten. Schriftliche, mündliche und fernmündliche Aufträge sind rechtskräftig und unwiderruflich. Höhere Gewalt oder sonstige Lieferungserschwerungen berechtigen den Käufer / Besteller nicht zum Vertragsrücktritt. Es sei denn, die angemessene Nachfrist, die vom Kunden schriftlich beantragt werden muss, wurde nicht eingehalten.
4. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung sind – unabhängig von dem Grund – in jedem Fall ausgeschlossen.
5. Beanstandungen
Beanstandungen an der gelieferten Ware müssen innerhalb von 14 Tagen nach Empfang und vor Gebrauch der Ware erfolgen.
6. Zahlungsweise
Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck-, Bank-, Giro- oder Postschecküberweisung. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist unzulässig. Dies gilt nicht im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig. Wechsel soweit sie in die Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden grundsätzlich nicht angenommen. Im Fall der Scheck-/Wechselregulierung sind unsere Kaufpreisforderungen nicht durch Entgegennahme der Schecks, sondern erst mit Einlösung der von uns ausgestellten Akzeptantenwechsel erfüllt.
7. Schadenfälle
Bei Bahn-, Paket- und Speditionslieferung müssen Schäden unbedingt sofort reklamiert werden. Ohne Tatbestandsaufnahme der Bahn, Spedition oder des Paketzustellers kann keine Ersatzlieferung vorgenommen werden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Dortmund Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.